Eine Bauchstraffung oder Abdominalplastik ist ein fachlich anspruchsvoller Eingriff und daher durchaus kostenintensiv. Allerdings werten Krankenkassen diese chirurgische Maßnahme als ästhetische Korrektur und sehen daher meist keine Veranlassung für eine Kostenübernahme. Ausnahmen können allerdings z.B. chronische Entzündungen der Bauchschürze sein, die im Einzelfall eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechtfertigen. In jedem Fall sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse sprechen, ob eine Aussicht auf Erstattung besteht.
Wussten Sie übrigens, dass Sie unabhängig davon die Kosten für Ihre medizinische Behandlung in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können? Hierdurch können Sie, wenngleich mit zeitlicher Verzögerung einen guten Teil Ihrer Behandlungskosten, wieder zurückbekommen.